- Der Anspruch auf Pensionierung entsteht zwischen den Altersjahren 58. und 70., sofern dabei das Arbeitsverhältnis beendet wird.
- Das ordentliche Rücktrittsalter beträgt 65. (Ausnahme bilden Frauen mit den Übergangsjahrgängen 1961 bis 1963).
- Grundsätzlich wird das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Alterssparkapital in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Es besteht die Möglichkeit, dieses ganz oder teilweise als einmalige Kapitalauszahlung zu beziehen.
- Kombinationen von Bezug einer Altersrente, Kapitalbezug, vorzeitiger Pensionierung mit Renten- oder Kapitalbezug, Teilpensionierung und Bezug einer Überbrückungsrente sind möglich.
- Es besteht die Möglichkeit des Einkaufs in die vorzeitige Pensionierung.