Um ohne Rentenkürzung vorzeitig in Pension zu gehen, kann das notwendige Kapital als «Einkauf in die vorzeitige Pensionierung» eingebracht werden. Diese weitere Einkaufsvariante steht zur Verfügung, sobald Sie in die vollen reglementarischen Leistungen eingekauft sind und effektiv.
Vor dem ordentlichen Rücktrittsalter ihr Arbeitsverhältnis auflösen. Andernfalls könnten die zusätzlich eingebrachten Mittel verfallen. Diese Form von Einkäufen ist ebenfalls am steuerbaren Einkommen abzugsfähig.