Im Rahmen des Wohneigentumsförderungsgesetzes (WEF) können Sie Ihr Pensionskassen-kapital verwenden, um selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben, zu bauen oder Hypotheken zurückzuzahlen.
Hat die versicherte Person das Alter 50 überschritten, darf sie höchstens den grösseren der beiden nachfolgenden Beträge beziehen:
Ein Gesuch ist mit dem Formular «Antrag für einen Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung» sowie dem kompletten Dossier einzureichen. Das Merkblatt Wohneigentumsförderung unterstützt Sie, um die nötigen Unterlagen und Dokumente der Pensionskasse für einen reibungslosen Ablauf einzureichen.
Als weiteres Instrument rund um die Wohneigentumsförderung (WEF) sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Verpfändung des Vorsorgeguthabens vor. Diese Variante eignet sich, wenn die erforderlichen Eigenmittel zum Erwerb eines Eigenheims ausserhalb des Vorsorgekapitals aufgebracht werden können, die finanzierende Institution jedoch weitere Sicherheiten verlangt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Tragbarkeit nur knapp gewährleistet ist.
Die Verpfändung von Vorsorgeguthaben bringt gegenüber einem Bezug folgende Vorteile mit sich: