Freiwilliges Sparen

Die Möglichkeit zur Entrichtung von freiwilligen Sparbeiträgen ist vom Gesetzesgeber nur dann möglich, wenn der Sparbeitragsprozent des Arbeitgebers höher angesetzt ist, als der reguläre Sparbeitragsprozent des Arbeitnehmers. Bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien ist dies bei allen Sparplänen der Fall. Die mögliche freiwillige Sparsumme kann in zwei Abstufungen ‘Silber’ oder ‘Gold’ gewählt werden. Dieser zusätzliche Sparprozent bewegt sich abhängig von Sparplan zwischen 0.5% und 2.0% des versicherten Jahressalärs und wird monatlich dem Lohn abgezogen. Individuelle Beratung und Berechnungen erhalten Sie bei der Pensionskassenverwaltung (siehe Rubrik Kontakt). Alternativ erstellen Sie Ihre eigenen Berechnungen schnell und bequem im VersichertenportalNach gesetzlichem Minimum erfolgt der Sparprozess erst ab Alter 25 (18 – 24 lediglich Risikoversichert). Bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien sparen Sie bereits ab 18 Jahren. Der frühe Beginn des Sparens führt mit Zins und Zinseszinsen bis zur Pensionierung zu einem erheblich höheren Endalterskapital. Dies kann Ihre spätere Altersleistung bis zu 10 % und mehr erhöhen.

Berechnungen & Detailsinformationen

Der zusätzliche Sparprozentsatz variiert in der Höhe, abhängig vom Versicherungsplan (auf dem individuellem Versicherungsausweis vermerkt), Alter und ob Variante Silber oder Gold gewählt sind. Im Portal My PVS Bethanien (Link) können Simulationsrechnungen vorgenommen werden. Die Sparprozentsätze sind im Anhang zum Vorsorgereglement im entsprechenden Plan ausgewiesen Vorsorgereglement Anhang.

Wechsel zu Silber oder Gold – wie muss ich vorgehen?

Das freiwillige und zusätzliche Sparen ist allen Aktivversicherten frei überlassen. Eine Information an die Personalabteilung mit dem Hinweis, ob Silber oder Gold gewünscht ist, genügt. Bitte kontrollieren Sie die nächste Lohnabrechnung. Hier müssen die BVG-Abzüge entsprechend höher ausfallen.

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.