Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis auflösen, endet auf diesen Zeitpunkt auch Ihr Versicherungsverhältnis bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien. Damit verbunden entsteht Ihr Anspruch auf Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung). Diese wird an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Sollten Sie nicht weiter in der beruflichen Vorsorge versichert sein, können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung an eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl übertragen lassen.
Eine Barauszahlung der Austrittsleistung kann unter folgenden Bedingungen getätigt werden:
Eine Barauszahlung muss schriftlich mittels «Verwendungsformular Ihrer Austrittsleistung» beantragt werden. Die notwendigen Beilagen müssen vollständig eingereicht werden. Sind Sie verheiratet, wird die Zustimmung das Ehepartners (beglaubigter Unterschrift) benötigt.
Zu beachten: