Austritt

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis auflösen, endet auf diesen Zeitpunkt auch Ihr Versicherungsverhältnis bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien. Damit verbunden entsteht Ihr Anspruch auf Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung). Diese wird an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Sollten Sie nicht weiter in der beruflichen Vorsorge versichert sein, können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung an eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl übertragen lassen.

Barauszahlung

Eine Barauszahlung der Austrittsleistung kann unter folgenden Bedingungen getätigt werden:

  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei Endgültigem Verlassen der Schweiz (Einschränkungen bei Wegzug in ein EU oder EFTA-Land)
  • Die Austrittsleistung ist geringer als ein jährlicher Arbeitnehmer-Sparbeitrag

Eine Barauszahlung muss schriftlich mittels «Verwendungsformular Ihrer Austrittsleistung» beantragt werden. Die notwendigen Beilagen müssen vollständig eingereicht werden. Sind Sie verheiratet, wird die Zustimmung das Ehepartners (beglaubigter Unterschrift) benötigt.

Zu beachten:

  • Auszahlungen ab CHF 5'000.00 werden von uns vorschriftsgemäss der Steuerbehörde gemeldet.
  • Befindet sich Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland, so sind wir verpflichtet bei einer Auszahlung ab CHF 1'000.00 Quellensteuern abzuziehen.

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.