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Vorsorge

Aktivversicherte

Freiwilliger Einkauf

Ziel des schweizerischen Drei-Säulen-Prinzip von AHV, 2. Säule (Pensionskasse) und 3. Säule ist die finanzielle Absicherung im Alter und damit verbunden die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards. Das ist nur möglich, wenn in der 2. Säule keine Vorsorgelücken bestehen. Bei den aktiven Arbeitnehmenden sind solche Lücken vielfach anzutreffen. Diese können ganz oder teilweise durch freiwillige Einkäufe geschlossen werden.

Wie entstehen Vorsorgelücken?

  • durch Lohn- und/oder Beschäftigungsgradserhöhung
  • durch Wechsel der Pensionskasse
  • durch Änderung des Vorsorgeplans
  • durch fehlende Beitragsjahre
  • durch Arbeitsunterbruch
  • durch Bezug für Wohneigentum (WEF)
  • durch Scheidung

Was gilt es zu beachten?

  • Der einbezahlte Betrag kann 3 Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden (Pensionierung / WEF)
  • Wird im Alter die Rente und nicht Kapital bezogen, sind freiwillige Einkäufe bis unmittelbar vor der Pensionierung möglich
  • Einkäufe sind steuerlich abzugsfähig (bei Rückzahlungen für Wohneigentum gelten andere Regeln)
  • Der Höchstbetrag der Einkaufssumme reduziert sich um das Säule 3a-Guthaben, welches über dem Maximalbetrag gemäss Tabelle BVV2 Art. 60a Abs. 2 liegt
  • Tipp, durch die Aufteilung Ihrer Einzahlung über mehrere Jahre, lässt sich häufig die höchste Steuerprogression brechen, was sich in der Regel finanziell positiv auswirkt
  • Hinweis, ist keine Vorsorgelücke vorhanden, besteht dennoch die Möglichkeit zum Einkauf in die vorzeitige Pensionierung – Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Pensionierung
Vorzeitige Pensionierung

Wie gehe ich vor?

  • Vorhandenes Einkaufspotential ermitteln; ersichtlich auf Ihrem Vorsorgeausweis, selbstständige Berechnung im Versichertenportal per Stichtag oder Anfrage bei Pensionskassenverwaltung (siehe Einkauf)
  • Saldo von vorhandenen Säulen 3a – Produkten ausfindig machen
  • Antragsformular ausfüllen und der Pensionskassenverwaltung einreichen
  • Bestätigung der Pensionskassenverwaltung über die maximal mögliche Einkaufssumme abwarten
  • Vergütung oder Teilvergütung auslösen
  • Die von der Pensionskassenverwaltung zugestellte Steuerbescheinigung für die Einreichung der Steuererklärung bereithalten

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.