Wir bitten Hinterlassene, uns umgehend telefonisch oder schriftlich über den Tod einer Rentnerin oder eines Rentners zu informieren. Die Rentenzahlungen werden umgehend eingestellt, damit nicht spätere Rückforderungsansprüche entstehen.
Folgende Dokumente sind uns in Kopie zustellen:
Todesschein
Familienbüchlein
Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.