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Pensionierung mit Kapitalbezug

Es besteht die Möglichkeit, das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Alterssparkapital ganz oder teilweise in Kapitalform zu beziehen.
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Hierfür ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners mittels amtlich beglaubigter Unterschrift notwendig.
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Innerhalb der letzten drei Jahre getätigte Einkäufe können nicht in Kapitalform bezogen werden (Ausnahme sind Wiedereinkäufe nach Ehescheidung nach Art. 22c FZG).
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Die Anmeldung für Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vorgängig erfolgen.
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Die Leistungsansprüche der Versicherten und deren Hinterlassenen werden im Umfang des Kapitalbezuges reduziert.

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.