Home

Vorsorge

Aktivversicherte

Pensionierung

Pensionierung

Pensionierung mit Kapitalbezug

Es besteht die Möglichkeit, das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Alterssparkapital ganz oder teilweise in Kapitalform zu beziehen.

Hierfür ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners mittels amtlich beglaubigter Unterschrift notwendig.

Innerhalb der letzten drei Jahre getätigte Einkäufe können nicht in Kapitalform bezogen werden (Ausnahme sind Wiedereinkäufe nach Ehescheidung nach Art. 22c FZG).

Die Anmeldung für Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vorgängig erfolgen.

Die Leistungsansprüche der Versicherten und deren Hinterlassenen werden im Umfang des Kapitalbezuges reduziert.

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.