Wer seine Arbeitsstelle ab Alter 55 auf Grund einer Kündigung des Arbeitgebers verliert, kann sich freiwillig weiterversichern lassen. Vorausgesetzt man ist nach der Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Anstellung und somit keiner neuen Vorsorgeeinrichtung angehörig. Die gesamten Beiträge (Anteil Arbeitnehmer und Anteil Arbeitgeber) sind durch die betroffene Person vollumfänglich selbst zu tragen.
Bedingungen für eine Weiterversicherung gemäss Art. 47a BVG