Freiwillige Weiterversicherung

Wer seine Arbeitsstelle ab Alter 55 auf Grund einer Kündigung des Arbeitgebers verliert, kann sich freiwillig weiterversichern lassen. Vorausgesetzt man ist nach der Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Anstellung und somit keiner neuen Vorsorgeeinrichtung angehörig. Die gesamten Beiträge (Anteil Arbeitnehmer und Anteil Arbeitgeber) sind durch die betroffene Person vollumfänglich selbst zu tragen.
 
Bedingungen für eine Weiterversicherung gemäss Art. 47a BVG

  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt und Sie sind über Ihren ehemaligen Arbeitgeber bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien versichert
  • Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Ihren Arbeitgeber aufgelöst
  • Sie werden nicht durch einen neuen Arbeitgeber in dessen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) aufgenommen
  • Sie haben das ordentliche Rücktrittsalter gemäss Vorsorgeplan noch nicht erreicht

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