Als Arbeitnehmer sind Sie bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien versichert, wenn sich Ihr Arbeitgeber bei uns angeschlossen hat, Sie 18 Jahre oder älter sind, das ordentliche Rücktrittsalter noch nicht erreicht haben und Ihr brutto Jahressalär mindestens CHF 15‘120 beträgt (nach BVG-Minimum erst ab CHF 22'680).
Nach gesetzlichem Minimum erfolgt der Sparprozess erst ab Alter 25 (18 – 24 lediglich Risikoversichert). Bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien sparen Sie bereits ab 18 Jahren. Der frühe Beginn des Sparens führt mit Zins und Zinseszinsen bis zur Pensionierung zu einem erheblich höheren Endalterskapital. Dies kann Ihre spätere Altersleistung bis zu 10% und mehr erhöhen.
Haben Sie den Arbeitgeber gewechselt und sind neu bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien versichert? In diesem Fall wird Ihre ehemalige Pensionskasse Ihr Freizügigkeitsguthaben an uns überweisen. Nach Erhalt senden wir Ihnen den persönlichen Vorsorgeausweis zu.
Für diesen Transfer benötigt Ihre bisherige Pensionskasse unsere Bankverbindung, welche wie folgt lautet:
Zuger Kantonalbank, Postfach, 6301 Zug
IBAN: CH27 0078 7007 7011 9200 4
Zu Gunsten von:
Personalvorsorgestiftung Bethanien
8048 Zürich
Verfügen Sie über ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung, so müssen Sie das entsprechende Finanzinstitut aktiv über Ihren Eintritt zur Personalvorsorgestiftung Bethanien informieren. Geben Sie in diesem Zusammenhang unsere oben erwähnte Bankverbindung bekannt.
Generell gilt, dass sämtliche vorhandene Vorsorgegelder der Pensionskasse vollständig einzubringen sind.