Rentenleistungen der Pensionskasse sind zu 100% als Einkommen zu versteuern. Sie erhalten jeweils Anfang Jahr eine Rentenbescheinigung für das vergangene Jahr, welche als Beleg der Steuererklärung beigelegt werden muss. Allfälligen Unstimmigkeiten bitten wir Sie uns umgehend mitzuteilen.
Die Änderung Ihrer Bankverbindung hat schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen. Alternativ können Sie die Änderung selbständig auf unserem Portal My PVS Bethanien vornehmen.
Adressänderungen können Sie uns per Mail, schriftlich oder via Versichertenportal My PVS Bethanien (Link) mitteilen.