Die Personalvorsorgestiftung Bethanien ist bestrebt, in unregelmässigen Abständen eine 13. Rente auszuzahlen. Dies entspricht einer Mehrleistung im entsprechenden Jahr von 8.33%. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine 13. Rente. Der Stiftungsrat entscheiden jährlich basierend auf der finanziellen Lage und der aktuellen Performance über deren Entrichtung.
Die gesetzlichen Teuerungsansprüche der der Hinterlassenen- und Invalidenrenten nach BVG sind gewährleistet.