Unbezahlter Urlaub

Aus Sicht der Personalvorsorgestiftung Bethanien kann Unbezahlter Urlaub mit Versicherungsschutz getätigt werden. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, welche Beiträge weiter erbracht oder welche allenfalls sistiert werden. Nachfolgend sind die Rahmenbedingungen aufgeführt.

Die internen Betriebsregelungen rund um dieses Thema können abweichende Möglichkeiten bis zum Ausschluss von Unbezahltem Urlaub vorsehen. Das Personalreglement des Arbeitgebers gilt vorgelagert. Die Planung eines Unbezahlten Urlaubs ist daher zuerst mit dem Arbeitgeber abzusprechen und genehmigen zu lassen.   

  • Die obligatorische Versicherung endet mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Tritt ein Mitglied einen durch den Arbeitgeber genehmigten unbezahlten Urlaub an, bleiben die Risikoleistungen im bisherigen Rahmen versichert. Die entsprechenden Beiträge sind weiterhin geschuldet.
  • Die Kasse bietet die Möglichkeit, dass nebst den Risikoleistungen auch der Sparprozess weitergeführt wird.
  • Die Einzelheiten über die Weiterführung der Versicherung regelt das Mitglied mit ihrem Arbeitgeber, welcher die Kasse schriftlich informiert.
  • Das Beitragsinkasso findet unabhängig der getroffenen Vereinbarung weiterhin via Arbeitgeber statt.
  • Bei längerer Urlaubsdauer über 1 Jahr scheidet das Mitglied bei Urlaubsbeginn aus der Kasse aus.

Eine Barauszahlung muss schriftlich mittels «Verwendungsformular Ihrer Austrittsleistung» beantragt werden. Die notwendigen Beilagen müssen vollständig eingereicht werden. Sind Sie verheiratet, wird die Zustimmung das Ehepartners (beglaubigter Unterschrift) benötigt.

Zu beachten:

  • Auszahlungen ab CHF 5'000.00 werden von uns vorschriftsgemäss der Steuerbehörde gemeldet.
  • Befindet sich Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland, so sind wir verpflichtet bei einer Auszahlung ab CHF 1'000.00 Quellensteuern abzuziehen.

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.