Aus Sicht der Personalvorsorgestiftung Bethanien kann Unbezahlter Urlaub mit Versicherungsschutz getätigt werden. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, welche Beiträge weiter erbracht oder welche allenfalls sistiert werden. Nachfolgend sind die Rahmenbedingungen aufgeführt.
Die internen Betriebsregelungen rund um dieses Thema können abweichende Möglichkeiten bis zum Ausschluss von Unbezahltem Urlaub vorsehen. Das Personalreglement des Arbeitgebers gilt vorgelagert. Die Planung eines Unbezahlten Urlaubs ist daher zuerst mit dem Arbeitgeber abzusprechen und genehmigen zu lassen.
Eine Barauszahlung muss schriftlich mittels «Verwendungsformular Ihrer Austrittsleistung» beantragt werden. Die notwendigen Beilagen müssen vollständig eingereicht werden. Sind Sie verheiratet, wird die Zustimmung das Ehepartners (beglaubigter Unterschrift) benötigt.
Zu beachten: