Pensionierung

Vorzeitige Pensionierung / Pensionierungs Aufschub

Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ab Alter 58. ist eine vorzeitige Pensionierung möglich. Pro vorzeitiges Jahr gegenüber dem ordentlichen Rücktrittsalter von 65. wird der Umwandlungssatz um 0.2% reduziert und die Rente somit gekürzt. Durch vorzeitige Pensionierung gehen Beitragsjahre (Beitragssparbeiträge) sowie Zinsen auf dem Kapital verloren, was zu einer weiteren Reduktion der Altersleistung führt.

Umgekehrt verhält es sich bei Pensionierungsaufschub über das ordentliche Rücktrittsalter von 65. hinaus. Hier erhöht sich die spätere Altersleistung durch einen um 0.2% pro Aufschubsjahr höheren Umwandlungssatz sowie die längere Spar- und Zinsdauer. Spätestens im Alter von 70. muss die Altersleistung bezogen werden. Es besteht die Möglichkeit im Alter 65. die Altersleistung zu beziehen und dennoch weiterbeschäftigt zu bleiben.

Sowohl bei vorzeitiger Pensionierung sowie bei Pensionierungsaufschub besteht die Wahl zwischen Rente, Kapital oder einer Mischform.

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