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Freiwilliges Sparen

Die Möglichkeit zur Entrichtung von freiwilligen Sparbeiträgen ist vom Gesetzesgeber nur dann möglich, wenn der Sparbeitragsprozent des Arbeitgebers höher angesetzt ist, als der reguläre Sparbeitragsprozent des Arbeitnehmers. Bei der Personalvorsorgestiftung Bethanien ist dies bei allen Sparplänen der Fall. Die mögliche freiwillige Sparsumme kann in zwei Abstufungen «Silber» oder «Gold» gewählt werden. Dieser zusätzliche Sparprozent bewegt sich abhängig von Sparplan zwischen 0.5% und 2.0% des versicherten Jahressalärs und wird monatlich dem Lohn abgezogen. Individuelle Beratung und Berechnungen erhalten Sie bei der Pensionskassenverwaltung (siehe Rubrik Kontakt). Alternativ erstellen Sie Ihre eigenen Berechnungen schnell und bequem im Versichertenportal

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