Pensionierung

Überbrückungsrente

Bei vorzeitiger Pensionierung besteht die Möglichkeit bis zum Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters eine AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Wird das ordentliche Rücktrittsalter erreicht, fällt diese Rente weg und wird durch die AHV-Rente ersetzt. Finanziert wird die Überbrückungsrente durch Abbuchung am eigenen Alterssparkapital, was eine Reduktion der lebenslangen Altersrente zu Folge hat.

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.