Bei vorzeitiger Pensionierung besteht die Möglichkeit bis zum Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters eine AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Wird das ordentliche Rücktrittsalter erreicht, fällt diese Rente weg und wird durch die AHV-Rente ersetzt. Finanziert wird die Überbrückungsrente durch Abbuchung am eigenen Alterssparkapital, was eine Reduktion der lebenslangen Altersrente zu Folge hat.