zum Portal

Pensionierung

Teilpensionierung

Die Variante der Teilpensionierung erlaubt es «in Raten» inden Ruhestand zu treten. Ab Alter 58. können Teilpensionierungsschrittegetätigt werden. Hierfür muss sich der massgebende Jahreslohn jeweils ummindestens 20% reduzieren. Insgesamt können maximal drei Schritte getätigtwerden, wobei der letzte zur vollständigen Pensionierung führen muss.

Wie können wir helfen? Unser Verwaltungsteam freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.