Pensionierung

Teilpensionierung

Die Variante der Teilpensionierung erlaubt es «in Raten» inden Ruhestand zu treten. Ab Alter 58. können Teilpensionierungsschrittegetätigt werden. Hierfür muss sich der massgebende Jahreslohn jeweils ummindestens 20% reduzieren. Insgesamt können maximal drei Schritte getätigtwerden, wobei der letzte zur vollständigen Pensionierung führen muss.

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