Pensionierung mit Rente

Pensionierung mit Rente

Die Höhe der jährlichen Altersgrundrente entspricht dem Alterssparkapital zum Zeitpunkt der Pensionierung multipliziert mit dem geltenden Umwandlungssatz. Dieser beträgt 5% im Alter von 65 und passt sich bei vorzeitiger Pensionierung respektive Aufschub in Folge Weiterbeschäftigung entsprechend an.

Die Altersrente wird durch eine Bonusrente erhöht. Der Stiftungsrat legt jährlich die Höhe der Bonusrente fürs Folgejahr fest. Diese beträgt maximal 16% der Altersgrundrente und ist nicht garantiert. Mittels hierfür geführten Schwankungsfonds wird eine langfristige Ausrichtung dieser Leistung angestrebt.

Zur Altersrente wird für jedes Kind unter 18 Jahre (längstens bis 25 Jahren sofern noch in Ausbildung) eine Kinderrente bezahlt. Die Kinderrentenhöhe entsprecht der Höhe der Waisenrente, welche je nach Versicherungsplan variiert.

Beispiel

65
keine

650'000
16% (maximal)

Berechnung

650'000  X  5% = 32’500
32'500 X 16% =   5’200
= 37'700

=     3'142

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