Organisation
Der Stiftungsrat – als oberstes Organ der Stiftung – nimmt die Gesamtleitung der Pensionskasse wahr. Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die sich paritätisch aus drei Vertretern der angeschlossenen Unternehmen und drei Vertretern der Versicherten zusammensetzt. Die Arbeitgeber stellen drei Vertreter. Die Versicherten wählen in einem Wahlverfahren ihre drei Vertreter, wenn immer möglich aus verschiedenen Regionen und Arbeitsbereichen.
Führungs- und Verwaltungsorgane
Der Stiftungsrat hat seine operativen Aufgaben an externe Fachstellen übertragen: Die Geschäftsführung und die technische Verwaltung werden von einem externen spezialisierten Dienstleister wahrgenommen. Das Führen der Versichertenkonti, die Fallführung bei Invalidität und Tod, die Finanzbuchhaltung bis zum Rechnungsabschluss mit Berichterstattung und Ansprechpartner für Versicherte sowie Arbeitgeber sind einige wesentliche Aufgaben der technischen Verwaltung. Beratung und Ausbildung des Stiftungsrates, Mithilfe bei Reglementausgestaltungen und Umsetzen von Verteilplänen und Durchführung von Teilliquidationen oder Sanierungsmaßnahmen fallen in den Bereich der Geschäftsführung. In einer Drehscheibenfunktion nimmt der Geschäftsführer die Koordination der Angelegenheiten des Experten, der Revisionsstelle sowie der Aufsichtsbehörde wahr.
Eine externe Vermögensverwaltung wurde mit der Bewirtschaftung der Wertschriften beauftragt. Das Wertschriften-Depot führt eine Schweizer Privatbank. Eine externe Immobilienverwaltung bewirtschaftet und betreut die Immobilien. Ein renommiertes Expertenbüro überprüft und bewertet alle drei Jahre die Werte der Liegenschaften. Der Stiftungsrat kann jederzeit für seine strategischen Entscheide und seine Kontrollfunktion auf das Fachwissen und die Erfahrungen dieser Fachspezialisten zurückgreifen.
Dem Stiftungsrat steht der Anlageausschuss zur Seite. Dieser setzt sich aus Mitgliedern des Stiftungsrates und des externen Vermögensverwalters zusammen. Der Anlageausschuss trifft sich periodisch, um die aktuellen Geschehnisse am Anlagemarkt zu besprechen und wenn nötig mit anlagetaktischen Massnahmen darauf zu reagieren.
Der Experte für berufliche Vorsorge erstellt jährlich versicherungs-mathematische Berechnungen um festzustellen, ob die Stiftung ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Rentnern erfüllen kann. Er steht dem Stiftungsrat zudem für versicherungstechnische und -rechtliche Angelegenheiten zur Seite.
Die Revisionsstelle prüft jährlich, ob die Jahresrechnung, die Alterskonti, die Organisation sowie die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen.
Zu guter Letzt wacht die Aufsichtsbehörde darüber, dass die Stiftung, die Revisionsstelle und der Experte die gesetzlichen Vorschriften einhalten und das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird.
Stiftungsrat (ab 1.1.2023)
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Andreas Winkler
Arbeitgebervertreter, Präsident -
Sigmund Friberg
Arbeitgebervertreter -
Jan Bühler
Arbeitgebervertreter -
Waldemar Rutz
Arbeitnehmervertreter -
Isabelle Bonvin
Arbeitnehmervertreterin -
Jürg Schmid
Arbeitnehmervertreter
Geschäftsführung und Verwaltung
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Fabian Bitzer
Geschäftsführung -
Annick Kohler
Teamleiterin Pensionskasse
Externe Instanzen
- Geschäftsführung und Verwaltung
- Prika AG, Cham
- Depotbank & Vermögensverwaltung
- Märki & Baumann & Co., Zürich
- Experte für berufliche Vorsorge
- Bruno Filiberti (ausführender Experte), Mercer (Switzerland) AG, Zürich
- Revisionsstelle
- KPMG AG, Zürich
- Aufsichtsbehörde
- BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Zürich