Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat
Jahresrechnung 2022
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung
Wir haben die Jahresrechnung der Personalvorsorgestiftung Bethanien (Vorsorgeeinrichtung) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Betriebsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die beigefügte Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz, der Stiftungsurkunde und den Reglementen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zu Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt ‚Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung‘ unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Vorsorgeeinrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Stiftungsrates für die Jahresrechnung
Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Stiftungsurkunde und den Reglementen und für die interne Kontrolle, die der Stiftungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Verantwortlichkeiten des Experten für berufliche Vorsorge für die Prüfung der Jahresrechnung
Für die Prüfung bestimmt der Stiftungsrat eine Revisionsstelle sowie einen Experten für berufliche Vorsorge. Für die Bewertung der für die versicherungstechnischen Risiken notwendigen Rückstellungen, bestehend aus Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen, ist der Experte für die berufliche Vorsorge verantwortlich. Eine Prüfung der Bewertung der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen gehört nicht zu den Aufgaben einer Revisionsstelle nach Artikel 52e Absatz 1 BVG. Der Experte für berufliche Vorsorge prüft zudem gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Jahresrechnung aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
v
– gewinnen wir ein Verständnis von der für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrolle, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrolle der Vorsorgeeinrichtung abzugeben.
– beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten Werte, ausgenommen die durch den Experten für berufliche Vorsorge bewerteten Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen, in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben.
Wir kommunizieren mit dem Stiftungsrat unter anderem über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel der internen Kontrolle, die wir während unserer Abschlussprüfung identifizieren.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
Der Stiftungsrat ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Umsetzung der statuarischen und reglementarischen Bestimmungen zur Organisation, zu Geschäftsführung und zu Vermögensanlage verantwortlich. In Übereinstimmung mit Art. 52c Abs. 1 BVG und Art. 35 BVV 2 haben wir die vorgeschriebenen Prüfungen vorgenommen.
Wir haben geprüft, ob
- die Organisation und die Geschäftsführung den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen und ob eine der Grösse und Komplexität angemessene interne Kontrolle existiert;
- die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entspricht;
- die Alterskonten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen;
- die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten sowie die Offenlegung der Interessenverbindungen durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird;
- die freien Mittel oder die Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet wurden;
- die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden;
- in den offen gelegten Rechtsgeschäften mit Nahestehenden die Interessen der Vorsorgeeinrichtung gewahrt sind.
Wir bestätigen, dass die diesbezüglichen anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften eingehalten sind.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
KPMG AG
Zugelassener Revisionsexperte
Leitender Revisor
Annina Hanselmann
Zürich, 02. Mai 2023
Beilage:
– Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang
pege | break |
Bilanz per 31. Dezember |
Anhang |
2021 |
2022 |
---|---|---|---|
CHF |
CHF |
||
Aktiven |
|||
Vermögensanlagen |
|||
Flüssige Mittel |
8'948'077 |
8'864'568 |
|
Verrechnungssteuerguthaben |
647'122 |
672'169 |
|
Forderungen gegenüber Arbeitgeber |
268'810 |
881'205 |
|
Übrige Debitoren |
418'695 |
337'691 |
|
Obligationen |
8'731'722 |
7'049'196 |
|
Aktien |
76'031'545 |
63'245'030 |
|
Alternative Anlagen |
12'061'479 |
12'146'266 |
|
Hypothekardarlehen |
61'116'511 |
61'360'610 |
|
Immobilien |
168'223'962 |
154'556'735 |
|
Total Vermögensanlagen |
168'223'962 |
154'556'735 |
|
Total Aktiven |
Bilanz per 31. Dezember |
Anhang |
2021 |
2022 |
---|---|---|---|
CHF |
CHF |
||
Passiven |
|||
Freizügigkeitsleistungen Eintretende |
937'252 |
612'897 |
|
Freizügigkeitsleistungen Austretende |
497'896 |
441'095 |
|
Andere Verbindlichkeiten |
1'435'148 |
1'053'992 |
|
Total Verbindlichkeiten |
145'745 |
85'732 |
|
Passive Rechnungsabgrenzung |
113'915 |
113'915 |
|
Arbeitgeber-Beitragsreserve |
47'566'053 |
49'554'752 |
|
Vorsorgekapital Aktive Versicherte |
54'312'062 |
54'856'534 |
|
Vorsorgekapital Rentner |
7'659'005 |
4'455'590 |
|
Technische Rückstellungen |
109'537'120 |
108'866'876 |
|
Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen |
20'600'000 |
20'466'973 |
|
Wertschwankungsreserve |
|||
Stiftungskapital, Freie Mittel |
|||
Stiftungskapital |
18'168'222 |
36'387'034 |
|
Stand freie Mittel zu Beginn der Periode |
18'218'812 |
-12'422'786 |
|
Aufwandüberschuss / Ertragsüberschuss |
36'392'034 |
23'969'248 |
|
Total Stiftungskapital, Freie Mittel |
168'223'962 |
154'556'735 |
|
Total Passiven |
154'556'735 |
154'556'735 |
154'556'735 |
pege | break |
Betriebsrechnung |
2021 |
2022 |
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Beiträge Arbeitnehmer |
2'171'188 |
2'255'570 |
Beiträge Arbeitgeber |
2'697'192 |
2'804'008 |
Nachzahlungen Arbeitgeber |
8'865 |
5'453 |
Einmaleinlagen und Einkaufssummen |
278'728 |
231'567 |
Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen |
5'155'973 |
5'296'598 |
Freizügigkeitseinlagen |
5'499'084 |
5'301'013 |
Freizügigkeitseinlagen Invalide u. -beiträge Invalide |
0 |
52'533 |
Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung |
5'499'084 |
5'353'546 |
Eintrittsleistungen |
10'655'057 |
10'650'144 |
Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen |
-3'057'571 |
-3'555'497 |
Altersrenten |
-76'901 |
-85'303 |
Hinterlassenenrenten |
-275'407 |
-248'103 |
Invalidenrenten |
-1'338'131 |
-972'422 |
Kapitalleistungen bei Pensionierung |
-33'163 |
0 |
Kapitalleistungen bei Tod |
-4'781'173 |
-4'861'236 |
Reglementarische Leistungen |
-4'015'459 |
-6'198'185 |
Freizügigkeitsleistungen bei Austritt |
-62'263 |
0 |
Vorbezüge WEF / Scheidung |
-4'077'722 |
-6'198'185 |
Austrittsleistungen |
-8'858'895 |
-11'059'511 |
Abfluss für Leistungen und Vorbezüge |
-1'132'959 |
1'578'210 |
Auflösung / Bildung Vorsorgekapital Aktive Versicherte |
-188'049 |
-544'471 |
Bildung Vorsorgekapital Rentner |
-1'341'770 |
3'203'415 |
Auflösung / Bildung techn. Rückstellungen |
-913'500 |
-3'566'919 |
Verzinsung des Sparkapitals |
-3'576'278 |
670'245 |
(+) Auflösung / (-) Bildung Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen |
50'654 |
42'741 |
Versicherungsleistungen |
78'392 |
84'328 |
Überschussanteile aus Versicherungen |
129'046 |
127'069 |
Ertrag aus Versicherungsleistungen |
||
Versicherungsprämien |
-346'466 |
-369'852 |
Risikoprämien |
-56'927 |
-60'364 |
Kostenprämien |
-23'131 |
-24'091 |
Beiträge an Sicherheitsfonds |
-426'524 |
-454'307 |
Versicherungsaufwand |
-2'077'594 |
-66'360 |
Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil |
-44'706 |
-56'016 |
Erfolg auf Bankkonten und Geldmarktanlagen |
431'290 |
-287'868 |
Erfolg aus Obligationen |
15'979'165 |
-12'654'367 |
Erfolg aus Aktien |
158'894 |
-603'053 |
Erfolg aus Alternativen Anlagen |
7'914'725 |
1'830'678 |
Erfolg aus Hypothekardarlehen |
-444'543 |
-415'831 |
Erfolg aus Immobilien |
23'994'824 |
-12'186'457 |
Aufwand der Vermögensverwaltung |
510 |
107 |
Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage |
-20'519 |
-28'866 |
Sonstiger Ertrag |
-205'192 |
-213'465 |
Sonstiger Aufwand |
-58'758 |
-45'910 |
Allgemeine Verwaltung |
-14'459 |
-14'862 |
Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge |
-278'409 |
-174'327 |
Aufsichtsbehörde |
21'618'812 |
-12'555'813 |
Verwaltungsaufwand |
-3'400'000 |
133'027 |
Aufwands- / Ertragsüberschuss vor Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserven |
18'218'812 |
-12'422'786 |
(+) Auflösung / (-) Bildung Wertschwankungsreserve |
-12'422'786 |
-12'422'786 |
(+) Ertragsüberschuss / (-) Aufwandsüberschuss |
-12'422'786 |
-12'422'786 |
pege | break |
Anhang zur Jahresrechnung 2021
1 Grundlagen und Organisation
1.1 Rechtsform und Zweck
Die Personalvorsorgestiftung Bethanien ist eine Stiftung gemäss Art. 80 ff. ZGB, Art. 331 OR und Art
48 Abs. 2 BVG. Sie bezweckt als umhüllende Vorsorgeeinrichtung die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen.
1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds
Die im Kanton Zürich registrierte (Nr. ZH 1362) Vorsorgeeinrichtung ist dem Freizügigkeitsgesetz unterstellt und somit dem Sicherheitsfonds angeschlossen.
1.3 Angabe der Urkunde und Reglemente
- Stiftungsurkunde
vom 27.11.2002 - Reglement der PVS Bethanien
vom 01.01.2022 - Anhang zum Vorsorgereglement
vom 01.01.2022 - Reglement Wohneigentumsförderung WEF
vom 01.01.2022 - Rückstellungsreglement
vom 31.12.2021 - Reglement für die Teilliquidation
vom 01.06.2009 - Geschäftsreglement (inkl. Anlagereglement)
vom 01.01.2022 - Wahlreglement
vom 01.04.2020
1.4 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung
Stiftungsrat Arbeitgebervertreter |
Mitglied seit* |
Zeichnungsberechtigung |
---|---|---|
Andreas Winkler (Präsident ab 01.01.2022) |
30.09.2008 |
kollektiv zu zweien |
Sigmund Friberg |
01.01.2015 |
kollektiv zu zweien |
Jan Bühler |
01.01.2022 |
kollektiv zu zweien |
Stiftungsrat Arbeitnehmervertreter |
Mitglied seit* |
Zeichnungsberechtigung |
---|---|---|
Jürg Schmid |
01.01.2017 |
kollektiv zu zweien |
Lisette André |
01.03.2018 |
kollektiv zu zweien |
Waldemar Rutz |
01.01.2019 |
kollektiv zu zweien |
*Die Amtsperiode dauert bis 31.12.2022. |
Anlagekommission |
Mitglied seit |
Zeichnungsberechtigung |
---|---|---|
Jürg Bitzer (Vorsitzender) |
04.04.2013 |
keine |
Andreas Winkler |
04.04.2013 |
kollektiv zu zweien |
Jan Bühler |
01.01.2022 |
kollektiv zu zweien |
Sigmund Friberg |
01.01.2022 |
kollektiv zu zweien |
Geschäftsführung |
Mitglied seit |
Zeichnungsberechtigung |
---|---|---|
Fabian Bitzer |
17.02.2015 |
kollektiv zu zweien |
Irène von Moos, Stv. (bis 30.06.2022) |
01.01.2019 |
kollektiv zu zweien |
Annick Kohler, Stv. |
06.12.2022 |
kollektiv zu zweien |
1.5 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde
Experte für die berufliche Vorsorge
Revisionsstelle
Administrative Verwaltung
Immobilienverwaltung
Immobilienschätzungen
Depotbank / Vermögensverwaltung
Aufsichtsbehörde
Bruno Filiberti (ausführender Experte), Mercer (Switzerland) SA, Zürich (Vertragspartner)
KPMG AG, Zürich
Wüest Partner AG, Zürich
Märki Baumann & Co., Zürich
BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BSV)
1.6 Angeschlossene Arbeitgeber
- Diakonie Bethanien, Zürich (Stifterfirma)
- Institution de Béthanie, Lausanne
- PHS AG, Zürich
- Parta AG, St. Gallen
- Bitzer & Partner Treuhand, Cham (bis 31.12.2021)
- PRIKA AG, Cham
2 Aktive Mitglieder und Rentner
2.1 Anzahl Aktive Versicherte |
2021 |
2022 |
---|---|---|
Basis-Plan |
||
Bestand am 1.1. |
238 |
288 |
Eintritte |
150 |
50 |
Austritte |
-93 |
-124 |
Planwechsel |
0 |
56 |
Pensionierungen |
-7 |
-12 |
Todesfälle |
0 |
0 |
Bestand am 31.12. |
288 |
258 |
Standard-Plan |
||
Bestand am 1.1. |
417 |
432 |
Eintritte |
148 |
243 |
Austritte |
-124 |
-152 |
Planwechsel |
1 |
-59 |
Pensionierungen |
-10 |
-12 |
Todesfälle |
0 |
0 |
Bestand am 31.12. |
432 |
452 |
Plus-Plan |
||
Bestand am 1.1. |
45 |
41 |
Eintritte |
4 |
6 |
Austritte |
-5 |
-4 |
Planwechsel |
-1 |
3 |
Pensionierungen |
-2 |
-1 |
Todesfälle |
0 |
0 |
Bestand am 31.12. |
41 |
45 |
Komfort-Plan |
||
Bestand am 1.1. |
5 |
5 |
Eintritte |
0 |
0 |
Austritte |
0 |
0 |
Planwechsel |
0 |
0 |
Pensionierungen |
0 |
0 |
Todesfälle |
0 |
0 |
Bestand am 31.12. |
5 |
5 |
Total Aktive am 31.12. |
766 |
760 |
2.2 Rentenbezüger |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
Altersrentner |
187 |
198 |
Invalidenrentner |
18 |
17 |
Witwen- / Witwerrenten |
8 |
8 |
Total Rentenbezüger am 31.12. |
213 |
223 |
Gesamttotal am 31.12. |
979 |
983 |
3 Art der Umsetzung des Zwecks
3.1 Erläuterung der Vorsorgepläne
Die Leistungen der Personalvorsorgestiftung Bethanien sind im Detail im Vorsorgereglement vom
01.01.2021 geregelt. Die Stiftung erbringt folgende Leistungen:
- Altersrente
- Alterskinderrente
- Ehepartnerrente
- Scheidungsrente
- Todesfallkapital
- Waisenrente
- Invalidenrente
- Invalidenkinderrente
pege | break |
3.2 Finanzierung, Finanzierungsmethode
Vorsorgeplan Basis
Der Vorsorgeplan Basis basiert auf dem Beitragsprimat. Es wird kein Koordinationsabzug vorgenommen. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Jahressalär. Die Altersspargutschriften berechnen sich in % vom versicherten Jahreslohn. Folgende Prozentsätze kommen für Frauen und Männer zur Anwendung:
Alter |
Abzug Total (%) |
AN-Abzug (%) |
AG Abzug (%) |
---|---|---|---|
18 – 34 |
5.0 |
2.0 |
3.0 |
35 – 44 |
7.0 |
3.0 |
4.0 |
45 – 54 |
10.0 |
4.5 |
5.5 |
55 – 64/65 |
12.0 |
5.5 |
6.5 |
Beiträge Vorsorgeplan Basis:
Die Jahresbeiträge berechnen sich in % vom versicherten Lohn, wobei die Höhe der Arbeitgeberbeiträge 1% über den Arbeitnehmerbeiträgen liegt. Die Versicherten können ihren Sparanteil wahlweise um 0.5% respektive 1% mit den Varianten Silber oder Gold erhöhen. Die Beiträge werden monatlich via Arbeitgeber eingezogen. Die Beiträge von IV-Versicherten reduzieren sich entsprechend ihrem Invaliditätsgrad. Die Beitragsbefreiung tritt mit Beginn der Rentenzahlung ein.
Vorsorgeplan Standard
Der Vorsorgeplan Standard basiert auf dem Beitragsprimat. Es wird kein Koordinationsabzug vorgenommen. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Jahressalär. Die Altersspargutschriften berechnen sich in % vom versicherten Jahreslohn. Folgende Prozentsätze kommen für Frauen und Männer zur Anwendung:
Alter |
Abzug Total (%) |
AN-Abzug (%) |
AG Abzug (%) |
---|---|---|---|
18 – 34 |
5.5 |
2.0 |
3.5 |
35 – 44 |
8.0 |
3.0 |
5.0 |
45 – 54 |
11.5 |
5.0 |
6.5 |
55 – 64/65 |
14.0 |
6.0 |
8.0 |
65/66 – Pens. |
14.0 |
6.0 |
8.0 |
Beiträge Vorsorgeplan Standard:
Die Jahresbeiträge berechnen sich in % vom versicherten Lohn, wobei die Höhe der Arbeitgeberbeiträge 1.5% bis 2% über den Arbeitnehmerbeiträgen liegt. Die Versicherten können ihren Sparanteil wahlweise um 1% respektive 1.5% – 2% mit den Varianten Silber oder Gold erhöhen. Die Beiträge werden monatlich via Arbeitgeber eingezogen. Die Beiträge von IV-Versicherten reduzieren sich entsprechend ihrem Invaliditätsgrad. Die Beitragsbefreiung tritt mit Beginn der Rentenzahlung ein.
Vorsorgeplan Plus
Der Vorsorgeplan Plus basiert auf dem Beitragsprimat. Es wird kein Koordinationsabzug vorgenommen. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Jahressalär. Die Altersspargutschriften berechnen sich in % vom versicherten Jahreslohn. Folgende Prozentsätze kommen für Frauen und Männer zur Anwendung:
pege | break |
Alter |
Abzug Total (%) |
AN-Abzug (%) |
AG Abzug (%) |
---|---|---|---|
18 – 34 |
7.0 |
2.5 |
4.5 |
35 – 44 |
10.0 |
4.0 |
6.0 |
45 – 54 |
13.0 |
5.5 |
7.5 |
55 – 64/65 |
18.0 |
7.0 |
11.0 |
65/66 – Pens. |
18.0 |
7.0 |
11.0 |
Beiträge Vorsorgeplan Plus:
Die Jahresbeiträge berechnen sich in % vom versicherten Lohn, wobei die Höhe der Arbeitgeberbeiträge 2% bis 4% über den Arbeitnehmerbeiträgen liegt. Die Versicherten können ihren Sparanteil wahlweise um 1% – 2% respektive 2% – 4% mit den Varianten Silber oder Gold erhöhen. Die Beiträge werden monatlich via Arbeitgeber eingezogen. Die Beiträge von IV-Versicherten reduzieren sich entsprechend ihrem Invaliditätsgrad. Die Beitragsbefreiung tritt mit Beginn der Rentenzahlung ein.
Vorsorgeplan Komfort
Der Vorsorgeplan Komfort basiert auf dem Beitragsprimat. Es wird kein Koordinationsabzug vorgenommen. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Jahressalär. Die Altersspargutschriften berechnen sich in % vom versicherten Jahreslohn. Folgende Prozentsätze kommen für Frauen und Männer zur Anwendung:
Alter |
Abzug Total (%) |
AN-Abzug (%) |
AG Abzug (%) |
---|---|---|---|
18 – 34 |
7.0 |
2.5 |
4.5 |
35 – 44 |
10.0 |
4.0 |
6.0 |
45 – 54 |
26.0 |
9.0 |
17.0 |
55 – 64/65 |
28.0 |
10.0 |
18.0 |
65/66 – Pens. |
28.0 |
10.0 |
18.0 |
Beiträge Vorsorgeplan Komfort:
Die Jahresbeiträge berechnen sich in % vom versicherten Lohn, wobei die Höhe der Arbeitgeberbeiträge 2% bis 8% über den Arbeitnehmerbeiträgen liegt. Die Versicherten können ihren Sparanteil wahlweise um 1% – 4% respektive 2% – 8% mit den Varianten Silber oder Gold erhöhen. Die Beiträge werden monatlich via Arbeitgeber eingezogen. Die Beiträge von IV-Versicherten reduzieren sich entsprechend ihrem Invaliditätsgrad. Die Beitragsbefreiung tritt mit Beginn der Rentenzahlung ein.
3.3 Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit
Vorzeitige Pensionierung ist ab dem Alter 58 möglich. In diesem Fall entsteht das Recht auf eine sofortige, jedoch gekürzte Altersrente. Die anwartschaftlichen Leistungen reduzieren sich im selben Verhältnis. Die Versicherten haben die Möglichkeit eine Überbrückungsrente zu beziehen, welche aus dem vorhandenen Kapital im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung finanziert wird. Rentenaufschub ist bis zum Alter 70 möglich. Ausgenommen im Vorsorgeplan Basis werden die Sparbeiträge weiterhin erhoben. Der Umwandlungssatz erhöht sich in diesem Falle entsprechend. Zum Zeitpunkt der Pensionierung kann das vorhandene Alterssparguthaben ganz oder teilweise in Kapitalform bezogen werden. Weiter besteht die Möglichkeit von Teilpensionierung. Der im Berichtsjahr angewandte Umwandlungssatz hat sowohl für den obligatorischen als auch den überobligatorischen Teil 6.0% betragen. In seiner Sitzung vom 25. November 2021 hat der Stiftungsrat beschlossen, bei sämtlichen laufenden Renten auf den Teuerungsausgleich zu verzichten. Die Renten nach BVG sind gewährleistet.
Weiterversicherung nach Art. 47a BVG:
Seit 1. Januar 2021 gilt eine neue Regelung zur Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge. Die Pensionskasse ist verpflichtet, Arbeitnehmende weiter zu versichern, wenn ihr Arbeitsverhältnis nach dem 55. Altersjahr (58. Altersjahr gemäss BVG) von Seiten des Arbeitgebers aufgelöst wird. Die Weiterversicherung ist freiwillig. Die Spar- und Risikobeiträge werden vollumfänglich von der versicherten Person getragen. Sie verbleibt im gleichen Plan, hat aber die Möglichkeit, den versicherten Lohn zu reduzieren und/oder auf die Sparbeiträge zu verzichten. Die Versicherten in der Weiterversicherung (Stand 31.12.2021: 2) werden im Bestand der Aktiven geführt.
4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit
4.1 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26
Die Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26.
4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts und des BVG.
Nachstehende Bewertungsgrundsätze wurden angewandt:
- Obligationen, Aktien und alternative Anlagen
Die Wertschriften (inkl. Marchzinsen) wurden zum Tageskurs am Abschlusstag (Marktwert) bewertet und in der Bilanz aufgeführt. - Fremdwährungen
Erträge und Aufwendungen in Fremdwährungen wurden zu den jeweiligen Tageskursen umgerechnet. Guthaben, Anlagen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden zu Jahresendkursen bewertet. Die daraus entstandenen Kurserfolge wurden erfolgswirksam verbucht. - Übrige Vermögen und Forderungen
Kontokorrentguthaben und -forderungen usw. sind zum Nominalwert, abzüglich notwendiger Wertberichtigungen, bilanziert. Verrechnungs- und Quellensteuerrückforderungsansprüche auf den Anlagen sind getrennt ausgewiesen. - Immobilien
Immobilien werden zum Verkehrswert bilanziert. Alle drei Jahre werden die Liegenschaften neu geschätzt. Die Verkehrswertermittlung errechnet sich nach der DCF-Bewertungs-Methode. Die angewendeten Diskontierungssätze (real) liegen zwischen 2.4% und 3.7%. In den Zwischenjahren wird der Verkehrswert um den Abschreibungssatz gemäss Stiftungsratsbeschluss vom 1. März 2011, revidiert an der Sitzung vom 15. März 2017, reduziert. Neubauten werden bis zur ersten Schätzung zu den effektiven Baukosten bilanziert.
Höhe der Abschreibungen:Alter der Liegenschaft:
0 – 15 Jahre & umfassend sanierte Liegenschaften
16 – 30 Jahre
über 30 JahreAbschreibungssatz:
0.5% vom Gebäudeversicherungswert
0.75% vom Gebäudeversicherungswert
1% vom GebäudeversicherungswertDie so ermittelten Beträge reduzieren sich um die im laufenden Jahr vorgenommenen Investitionen.
- Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungen
Die Bewertung der Passiven bezieht sich auf den Bilanzstichtag zu Nominalwert. - Vorsorgekapital
Die Position Vorsorgekapital Aktive Versicherte beinhaltet das Sparguthaben der Aktiven und der erwerbsunfähigen Versicherten. Beim Vorsorgekapital Rentner handelt es sich um das Sparkapital der Invalidenrentner sowie die Deckungskapitalien sämtlicher Rentenkategorien. Die Deckungskapitalien werden durch den Experten für berufliche Vorsorge jährlich neu berechnet und im technischen Gutachten dargestellt. - Technische Rückstellungen
Der Experte für berufliche Vorsorge hat die technischen Rückstellungen gemäss Rückstellungsreglement bewertet.
4.3 Änderungen von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung
Im Berichtsjahr sind keine Änderungen vorgenommen worden.
5 Versicherungstechnische Risiken, Risikodeckung, Deckungsgrad
5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen
Das Anlagerisiko sowie das Langlebigkeitsrisiko werden durch die Vorsorgeeinrichtung selber getragen.
Seit dem 1. Januar 2018 sind die Risiken Tod und Invalidität vollumfänglich bzw. kongruent bei der Swiss Life rückversichert.
Für das Berichtsjahr wurden Überschussbeteiligungen von der Swiss Life im Umfang von CHF 73’547 (Vorjahr CHF 68’866) und vom Versicherungsbroker Argenius Risk Experts AG CHF 4’845 (Vorjahr CHF 3’490) zugesprochen. Die von der Versicherungsgesellschaft auf den Versicherungsvertrag gewährten Überschussanteile werden gemäss Stiftungsrats-Beschluss vom 21. November 2018 zur Verminderung der Versicherungsprämie verwendet.
5.2 Erläuterung von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen
Per 31.12.2021 wies der Versicherungsvertrag der Swiss Life einen Rückkaufswert von CHF 49’156 aus (Vorjahr CHF 85’509).
5.3 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat
Das Sparkapital wurde gemäss Beschluss des Stiftungsrates mit einem Zinssatz von 2% (Vorjahr 2%) verzinst. Dieser Satz galt sowohl für den obligatorischen als auch für den überobligatorischen Teil des Sparkapitals. Die Altersgutschriften des Rechnungsjahres wurden nicht verzinst. Das Sparkapital der Invalidenrentner wird ebenfalls in der Stiftungsrechnung geführt und in der Bilanz ausgewiesen. Auch dieses Kapital wurde mit 2% (Vorjahr 2%) verzinst.
31.12.2021 |
31.12.2022 |
|
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Stand der Sparguthaben am 1. Januar |
45'519'595 |
47'566'053 |
Veränderung Vorsorgekapital Aktive Versicherte |
1'132'958 |
-1'578'210 |
Beiträge Arbeitnehmer |
2'171'188 |
2'255'570 |
Beiträge Arbeitgeber |
2'697'192 |
2'804'008 |
Risikobeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
-1'102'487 |
-1'144'504 |
Einmaleinlagen und Einkaufssummen |
278'728 |
231'567 |
Nachzahlungen Arbeitgeber |
8'864 |
5'453 |
Freizügigkeitseinlagen |
5'499'084 |
5'388'245 |
Einzahlungen WEF-Vorbezüge / Scheidung |
0 |
52'533 |
Freizügigkeitsleistungen bei Austritt |
-4'015'459 |
6'198'185 |
Kapitalleistungen bei Pensionierung |
-1'338'131 |
972'422 |
WEF-Vorbezüge und Auszahlung infolge Scheidung |
-62'263 |
0 |
Auflösung infolge Pensionierung, Tod und Invalidität |
-3'003'758 |
4'000'475 |
Verzinsung Vorsorgekapital Aktive Versicherte |
913'500 |
3'566'909 |
Total Vorsorgekapital Aktive Versicherte am 31.12. |
47'566'053 |
49'554'752 |
pege | break |
5.4 Summe der Altersguthaben nach BVG
31.12.2021 |
31.12.2022 |
|
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Altersguthaben nach BVG |
23'190'049 |
22'802'937 |
BVG-Mindestzinssatz |
1.00% |
1.00% |
5.5 Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner
31.12.2021 |
31.12.2022 |
|
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Stand des Deckungskapitals am 1. Januar |
54'124'013 |
54'312'062 |
Bildung Vorsorgekapital Rentner |
188'049 |
544'472 |
Bildung infolge Pensionierung, Tod u. Invalidität |
3'003'758 |
4'000'475 |
Auflösung infolge Rentenzahlung und Todesfall |
-3'741'044 |
-4'175'326 |
Gutschriften Sparkapital IV-Versicherte |
124'969 |
110'169 |
Verzinsung Sparguthaben IV-Versicherte |
46'728 |
161'533 |
Anpassung an Neuberechnung des Experten |
753'638 |
447'621 |
Total Vorsorgekapital Rentner am 31.12. |
54'312'062 |
54'856'534 |
Anzahl Rentner |
213 |
223 |
5.6 Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen
Zusammensetzung Technische Rückstellungen |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Rückstellung für Pensionierungsverluste |
1'285'141 |
599'952 |
Rückstellung Sonderereignisse |
100'000 |
0 |
Rückstellung mutmasslich künftige IV-Fälle |
300'000 |
300'000 |
Überschussrentenfonds |
5'973'864 |
3'555'638 |
Total technische Rückstellungen |
7'659'005 |
4'455'590 |
Die „Risikoschwankungsreserve“ dient zur Deckung von Kosten, die der Stiftung im Zusammenhang mit Invaliditäts- und Todesfällen entstehen. Sie berücksichtigt eventuelle geltende Rückversicherungsverträge (bis 31.12.2017 Stop Loss bei PK-Rück).
Seit dem 01.01.2018 werden diese Risiken kongruent bei der Swiss Life rückversichert. Die Reserve konnte per Ende 2021 aufgelöst werden.
Die «Rückstellung für Pensionierungsverluste» deckt den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der durch nicht versicherungstechnisch festgelegte, reglementarische Umwandlungssätze entsteht. Der Reduzierung des Umwandlungssatzes von 6 % auf 5.80% (inkl. 0.8 % Überschussrente) per 1. April 2022 wird bereits Rechnung getragen.
Die «Rückstellung für Sonderereignisse» wird gemäss Entscheid des Stiftungsrates vom 18.08.2021 und 24.03.2022 für den Ausgleich des Umwandlungssatzes von 0.2 % (6 % zu 5.8 %) für Versicherte gebildet, die zwischen 01.04.2022 und 31.12.2023 pensioniert werden. Diesen Betroffenen wurde mit dem Systemwechsel die Rente von 6 % garantiert.
Die «Rückstellung für mutmasslich künftige Invaliditätsfälle» berechnet sich per Bilanzstichtag als die Summe der Differenzen zwischen den Barwerten der mutmasslichen künftigen Invalidenleistungen und den im Invaliditätsfall verwendbaren Freizügigkeitsleistungen.
Der «Überschussrentenfonds» finanziert die Überschussrenten zur garantierten Basisrente (5 %) und beträgt maximal 16 % der Basisrente (oder 0.8 % der Basisrente bei 5 %). Die Höhe der Überschussrente wird jährlich festgelegt. Die Einzelheiten dazu sind im Anhang zum Vorsorgereglement vom 01.01.2022 (Anhang H) sowie im Rückstellungsreglement vom 01.01.2022 geregelt.
5.7 Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens
Das letzte Versicherungstechnische Gutachten wurde per 31. Dezember 2021 von der Mercer (Switzerland) SA gemäss Artikel 53 Absatz 2 BVG erstellt. Das nächste Versicherungstechnische Gutachten wird per 31.12.2022 in Auftrag gegeben und sollte im Frühjahr 2023 vorliegen.
Der Experte bestätigt:
- Aus unserer Sicht sind der technische Zinssatz und die verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen angemessen.
- Aus unserer Sicht bietet die Vorsorgeeinrichtung per Stichtag Sicherheit, ihre Verpflichtungen erfüllen zu können.
- Aus unserer Sicht entsprechen die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften.
- Aus unserer Sicht sind die getroffenen Massnahmen zur Deckung der versicherungstechnischen Risiken ausreichend.
Der Experte beurteilt:
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad gemäss Artikel 44 BVV 2 beträgt per 31.12.2021 152% (Vorjahr 133.4%).
Damit kann die Vorsorgeeinrichtung ihre finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen.
Technische Grundlagen
Die Vorsorgeeinrichtung verwendet die aktuellen Grundlagen BVG 2020 Generationentafel (Vorjahr BVG 2015 Generationentafel), die im Dezember 2020 erschienen sind. Wir erachten die Verwendung der verwendeten Grundlagen als angemessen zur Beurteilung der finanziellen Sicherheit.
Technischer Zinssatz
Der von der Vorsorgeeinrichtung verwendete technische Zins entspricht unseren Empfehlungen.
pege | break |
5.8 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen
Als Grundlage für die Berechnung des Deckungskapitals für Rentner dient die Tabelle BVG 2020 Generationentafel (Vorjahr BVG 2015 Generationentafel) mit einem technischen Zinssatz von 1.75% (Vorjahr 1.75%).
Die Grundlagen BVG2020 sind die neuesten Grundlagen, welche für die Berechnungen der Verpflichtungen für Personalvorsorgeeinrichtungen erhältlich sind. Durch die Verwendung der neuen Grundlagen nehmen das Vorsorgekapital der Rentner um CHF 1’416’903 und die technischen Rückstellungen um CHF 350’423 ab.
5.9 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2
Berechnung verfügbares Vorsorgekapital |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Aktiven (Bilanzsumme) |
168'223'962 |
154'556'735 |
Verbindlichkeiten |
-1'435'147 |
-1'053'992 |
Passive Rechnungsabgrenzung |
-145'745 |
-85'732 |
Arbeitgeber-Beitragsreserve |
-113'915 |
-113'915 |
Total verfügbares Vorsorgekapital |
166'529'155 |
153'303'096 |
Berechnung notwendiges Vorsorgekapital |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
CHF |
CHF |
|
Alterskapital Aktiv-Versicherte |
47'566'053 |
49'554'752 |
Alterskapital Invalidenrentner |
2'234'470 |
1'942'911 |
Deckungskapital laufende Renten |
52'077'592 |
52'913'623 |
Risikoschwankungsreserve |
0 |
0 |
Rückstellung für Pensionierungsverluste |
1'285'141 |
599'952 |
Rückstellung Sonderereignisse |
100'000 |
0 |
Rückstellung mutmasslich künftige IV-Fälle |
300'000 |
300'000 |
Überschussrentenfonds |
5'973'864 |
3'555'638 |
Total notwendiges Vorsorgekapital |
109'537'120 |
108'866'876 |
Deckungsgrad per 31. Dezember |
152.0% |
140.8 % |
pege | break |
6 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage
6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlageberater und Anlagemanager, Anlagereglement
Im Vordergrund der Bewirtschaftung des Vermögens stehen die finanziellen Interessen der Destinatäre, die Sicherstellung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen mit einem möglichst günstigen Beitrags- / Leistungsverhältnis sowie die Einhaltung der anlagepolitischen Risikofähigkeit. Der Stiftungsrat hat hierzu Bitzer & Partner Treuhand, Herrn Jürg Bitzer (Stellvertreter Fabian Bitzer), mit der Vermögensverwaltung beauftragt. Mit Datum vom 30. Januar 2015 erteilte die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BVG der Bitzer & Partner Treuhand, Cham die Zulassung als Vermögensverwalter der beruflichen Vorsorge. Bedingt durch die regulatorischen Änderungen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung von Geldern aus der beruflichen Vorsorge wurde dieser Auftrag per 30. Juni 2020 aufgelöst. Ab 1. Juli 2020 fungiert Jürg Bitzer als Angestellter der Stiftung in der Funktion als Vermögensverwalter. Das Wertschriftendepot wird bei der Privatbank Märki Baumann & Co. AG, Zürich geführt. Die Immobilien werden nach wie vor in Form von Direktanlagen gehalten. Es wird weiterhin die Strategie einer hohen Immobilienquote verfolgt. Ein aus Mitgliedern des Stiftungsrates zusammengesetzter Anlageausschuss überwacht und unterstützt seit dem 01. Januar 2013 die Tätigkeiten des externen Vermögensverwalters.
6.2 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2) mit schlüssiger Darlegung der Einhaltung der Sicherheit und Risikoverteilung (Art. 50 Abs. 1-3 BVV 2)
Sämtliche Forderungen auf einen festen Geldbetrag bei einem einzelnen Schuldner lagen unter 10% des Gesamtvermögens. Die Stiftung hatte über das gesamte Geschäftsjahr keine Gesellschaftsbeteiligungen, welche das 5% Anlagelimit überschritten hätten, in ihrem Portefeuille. Die Liegenschaftsquote nach BVV 2 wurde in einem Einzelfall überschritten. Das Anlagereglement wurde eingehalten. Die Abweichungen zu BVV 2 sind nachfolgend näher erläutert.
Folgende Position weicht von den gesetzlichen Richtlinien ab:
Richtlinien |
PVS Bethanien |
|
---|---|---|
Begrenzung Immobilien (Art. 54b und 55 BVV 2) |
||
Liegenschaft Schärrergasse 3, Zürich-Höngg |
5.0% |
6.5% |
Gesamtbestand Immobilien |
30.0% |
39.7% |
Gemäss Art. 50 Abs. 1-3 BVV 2 hat die Vorsorgeeinrichtung ihre Vermögensanlagen sorgfältig auszuwählen, zu bewirtschaften und zu überwachen. Die Beurteilung erfolgt in Würdigung der gesamten Aktiven und Passiven nach der tatsächlichen Lage sowie der Struktur der zu erwartenden Entwicklung des Versichertenbestandes. Bei der Vermögensanlage muss sie die Grundsätze der angemessenen Risikoverteilung einhalten, indem die Mittel auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige verteilt werden.
Erweiterungen der gesetzlichen Anlagemöglichkeiten sind möglich, sofern diese in einem Anlagereglement festgehalten sind und die Einhaltung von Art. 50 Abs. 1–3 BVV 2 schlüssig dargelegt wird.
Investitionen in Liegenschaften an guter Lage unterliegen weniger hohen Schwankungen und werfen langfristig konstante Erträge ab. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten weisen sie weiterhin eine relativ hohe Sicherheit auf, da damit zu rechnen ist, dass in solchen Zeiten Anlagen in Grund und Boden vermehrt gesucht sein werden. Bei der Auswahl der Liegenschaften ist auf eine gute Verkehrslage, eine Durchmischung der Nutzung sowie auf regionale Verteilung der Objekte zu achten.
Der Liegenschaftsbestand der Personalvorsorgestiftung Bethanien ist sowohl geographisch wie auch in der Nutzung der einzelnen Einheiten breit abgestützt (Gewerbe, Wohnen sowie betreutes Wohnen im Alter). Aufgrund dieser Beurteilung will der Stiftungsrat weiterhin an einer hohen Immobilienquote mit Direktanlagen festhalten. Er erachtet damit die Erfüllung des Vorsorgezwecks sowohl kurz- wie auch langfristig als gewährleistet. Die Anlagetätigkeit trägt insgesamt den Vorschriften von Art. 50 Abs 1–3 BVV 2 ausreichend Rechnung. Die Anlagestrategie wurde gemäss den Asset Allocations ab 01.01.2021 umgesetzt.
6.3 Offenlegung der Art alternativer Anlagen (Art. 53 Abs. 2 BVV 2)
Bei den alternativen Anlagen handelt es sich um Sonderformen von Obligationen sowie einer indirekten Anlage Edelmetall.
6.4 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve
Zum Ausgleich von Kursschwankungen aller Art auf den Anlagewerten wird eine Wertschwankungsreserve gebildet. Die Höhe dieser Reserve wird jährlich unter Berücksichtigung des technischen Zinssatzes, der zu erwartenden Rendite, der Volatilität sowie der Soll-Rendite nach finanzökonomischem Konzept des Value-at-Risk (VaR) durch die Firma Mercer (Switzerland) SA berechnet. Dieser Berechnung liegt das Sicherheitsniveau von 99% zu Grunde. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve beträgt per 31.12.2021 18.8% (Vorjahr 16.2%) des Vorsorgekapitals und den technischen Rückstellungen, was einem Wert von CHF 20’600’000 (Vorjahr CHF 17’200’000) entspricht. Die IST-Höhe beträgt nach wie vor 100% (Vorjahr 100%).
Berechnung Soll-Höhe der Wertschwankungsreserve |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Vorsorgekapital Rentner |
54'312'062 |
54'856'534 |
Vorsorgekapital Aktive |
47'566'053 |
49'554'752 |
Technische Rückstellungen |
7'659'005 |
4'455'590 |
Total Vorsorgekapital & technischen Rückstellungen |
109'537'120 |
108'866'876 |
Soll-Höhe der Wertschwankungsreserve 18.8% (VJ 16.2%) |
20'600'000 |
20'466'973 |
Notwendige Wertschwankungsreserve |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
CHF |
CHF |
|
Stand der Wertschwankungsreserve am 1. Januar |
17'200'000 |
20'600 |
(+) Bildung / (-) Auflösung |
3'400'000 |
-133'027 |
Stand Wertschwankungsreserve am 31. Dezember |
20'600'000 |
20'466'973 |
Notwendige Wertschwankungsreserve |
20'600'000 |
20'466'973 |
Reservedefizit bei Wertschwankungsreserve |
0 |
0 |
pege | break |
6.5 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien
31.12.2021 |
31.12.2022 |
Anlagestrategie 2022 |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
CHF |
% |
CHF |
% |
min. % |
Empf. % |
max. % |
|
Liquidität (inkl. kurzfristige Anleihen) |
8'948'077 |
5.3 |
8'864'568 |
5.7 |
1 |
4 |
15 |
Obligationen total |
8'731'722 |
5.2 |
7'049'196 |
4.5 |
2 |
5 |
14 |
– Obligationen CHF |
5'094'022 |
3.0 |
5'601'757 |
3.6 |
2 |
3 |
10 |
– Obligationen FW |
3'637'700 |
2.2 |
1'447'439 |
0.9 |
0 |
2 |
4 |
Aktien total |
76'031'545 |
45.2 |
63'245'030 |
40.9 |
22 |
44 |
50 |
– Aktien CHF |
60'000'803 |
35.7 |
49'478'929 |
32.0 |
20 |
38 |
45 |
– Aktien FW |
16'030'742 |
9.5 |
13'766'101 |
8.9 |
2 |
6 |
10 |
Alternative Anlagen total |
12'061'479 |
7.2 |
9'059'796 |
6.3 |
0 |
8 |
12 |
– Alternative Anlagen CHF |
12'061'479 |
7.2 |
11'225'980 |
7.3 |
0 |
8 |
12 |
– Alternative Anlagen FW |
0 |
0 |
920'286 |
0.6 |
0 |
0 |
5 |
Immobilien |
61'116'511 |
36.3 |
61'360'610 |
39.7 |
30 |
37 |
44 |
– Immobilien CHF |
61'116'511 |
36.3 |
61'360'610 |
39.7 |
|||
– Immobilien FW |
0 |
0 |
0 |
0.00 |
|||
Anlagen beim Arbeitgeber |
268'810 |
0.2 |
881'205 |
0.6 |
|||
Übrige Forderungen |
1'065'817 |
0.6 |
1'009'859 |
0.7 |
|||
Total Anlagekapital |
168'223'962 |
100 |
154'556'735 |
100 |
|||
davon kostentransparente Anlagen |
165'798'059 |
152'586'381 |
|||||
davon Anlagen mit intransparenten Kosten |
2'425'903 |
1'970'354 |
|||||
Die Kostentransparenzquote des Vermögens beträgt |
98.6% |
98.7% |
Generelle Limiten |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
max.Limite |
---|---|---|---|
gemäss Artikel: |
% |
% |
BVV2 |
55 b (Aktien) |
43.5 |
45.2 |
50% |
55 c (Immobilien) |
38.4 |
36.3 |
30% |
55 d (Alternative Anlagen) |
6.3 |
7.2 |
15% |
55 e (Anlagen in Fremdwährungen) |
11.8 |
12.0 |
30% |
pege | break |
6.6 Immobilien
Per Ende Dezember 2021 ist die Personalvorsorgestiftung Bethanien Eigentümerin von folgenden Immobilien:
Objekt |
Art |
Verkehrswert |
Hypo.-Belastung |
---|---|---|---|
CHF |
|||
Im Staubeweidli 17, Wädenswil |
MFH |
6'980'800 |
keine |
Im Staubeweidli 19, Wädenswil |
-18'000 |
- |
|
Im Staubeweidli 21, Wädenswil |
MFH |
5'577'550 |
keine |
Seestrasse 13, Wädenswil |
MFH |
7'068'550 |
keine |
Schärrergasse 3, Zürich-Höngg |
Büro |
6'000'300 |
keine |
Baukonto |
Alterswohnen |
10'015'615 |
keine |
Limmattalstrasse 206, Zürich-Höngg |
Büros / 1 Wohnung |
4'620'515 |
keine |
Kräzernstrasse 68, St. Gallen |
MFH mit Gewerbe |
6'629'100 |
keine |
Mörlenstrasse 22, Haus 1, Laufen-Uhwiesen |
MFH |
6'029'100 |
keine |
Haldenweg 443, Hallwil |
MFH |
5'978'545 |
keine |
Anteile Patrimonium Health |
indirekte Anlage |
2'442'540 |
- |
Total |
61'360'610 |
Die Liegenschaften Im Staubeweidli 17, 19 und 21 in Wädenswil, Seestrasse 13 in Wädenswil, Schärrergasse 3 in Zürich-Höngg und Limmattalstrasse 206 in Zürich-Höngg wurden per 31.12.2021 durch die Firma Wüest Partner AG Zürich letztmals geschätzt. Da die Bewertung der Liegenschaft Schärrergasse 3 die anstehenden Sanierungsarbeiten bereits einschliesst, die Umsetzung aber erst im 2022 erfolgt, wurde entsprechend ein Baukonto mit CHF 230’000 eröffnet. Die nächste reguläre Schätzung dieser Immobilien wird per 31.12.2024 durchgeführt. Umfassende Wohnungssanierungen sowie Investitionen, welche zu Mehreinnahmen von Mietzinsen führten, wurden aktiviert.
Die im 2020 abgeschlossenen Liegenschaften in Laufen-Uhwiesen, Hallwil und St. Gallen wurden nach Fertigstellung per 31.12.2020 geschätzt. Die nächste reguläre Schätzung dieser Immobilien wird per 31.12.2023 in Auftrag gegeben.
Die Liegenschaft Kräzernstrasse 68, St. Gallen ist vollständig an angeschlossene Arbeitgeber vermietet.
6.7 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente
Derivate Anlagen sind im Berichtsjahr keine getätigt worden.
pege | break |
6.8 Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage
31.12.2021 |
31.12.2022 |
|
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Flüssige Mittel |
-44'706 |
-56'016 |
- Währungserfolge |
-44'706 |
-56'016 |
Obligationen und obligationenähnliche Anlagen |
431'290 |
-278'868 |
- Zinsen Obligationen CHF |
289'901 |
96'570 |
- Zinsen Obligationen FW |
66'802 |
88'421 |
- Kurserfolge Obligationen CHF |
141'421 |
-246'870 |
- Kurserfolge Obligationen FW |
-105'787 |
-328'546 |
- Währungserfolge Obligationen FW |
38'953 |
102'557 |
Aktien und aktienähnliche Anlagen |
15'979'165 |
-12'654'367 |
- Dividenden Aktien CHF |
1'789'081 |
1'811'338 |
- Dividenden Aktien FW |
154'465 |
196'553 |
- Kurserfolge Aktien CHF |
10'892'311 |
-12'397'618 |
- Kurserfolge Aktien FW |
3'180'849 |
-2'093'969 |
- Währungserfolge Aktien Ausland |
-37'541 |
-170'671 |
Alternative Anlagen |
158'894 |
-603'053 |
- Zinsen alternative Anlagen |
249'303 |
279'478 |
- Kurserfolge alternative Anlagen |
-90'409 |
-896'882 |
- Währungserfolge alternative Anlagen |
0 |
14'351 |
Erfolg aus Hypothekardarlehen |
0 |
1'830'678 |
Immobilien |
7'914'725 |
1'972'898 |
- Erfolge aus Immobilienanlagen |
2'004'879 |
-247'980 |
- Erfolge aus Immobilienbewertungen |
5'773'644 |
105'760 |
- Kurserfolge indirekte Immobilienanlagen |
136'202 |
-415'831 |
Vermögensverwaltungskosten* |
-444'543 |
|
Performance des Anlagevermögens: |
||
Bilanzsumme zu Beginn des Berichtsjahres |
143'676'229 |
154'556'735 |
Bilanzsumme am Ende des Berichtsjahres |
168'223'962 |
162'694'594 |
Gewichtetes Anlagevermögen** |
141'709'372 |
-12'186'457 |
Nettoergebnis aus Anlagen |
23'994'824 |
-7.49% |
Jahresperformance der Anlagen |
16.93 % |
|
* In den Vermögensverwaltungskosten sind die Immobilienverwaltungskosten enthalten.
** Das gewichtete Anlagevermögen setzt sich aus dem zeitgewichteten Kapital des Wertschriftendepots (Erfolg in CHF mit der time weighted rate TWR kapitalisiert) und dem Liegenschaftswert vom 01.01.2021 zusammen. Die aufgelaufenen Kosten der Neu- und Umbauprojekte werden mit dem Mittelwert zwischen 01.01. und 31.12. berücksichtigt.
pege | break |
6.9 Erläuterung zu den Vermögensverwaltungskosten
2021 |
2022 |
|||
---|---|---|---|---|
in %* |
in CHF |
in %* |
in CHF |
|
Kosten gemäss Betriebsrechnung |
||||
– Depotgebühren & Courtagen |
0.09 |
152'303 |
0.08 |
116'459 |
– Vermögensverwaltung |
0.09 |
146'107 |
0.10 |
160'115 |
– Immobilienverwaltung |
0.06 |
96'825 |
0.06 |
94'789 |
Total |
0.24 |
395'235 |
0.24 |
371'363 |
2021 |
2022 |
|||
in %* |
in CHF |
in %* |
in CHF |
|
TER-Kosten aus Kollektivanlagen |
||||
– UBS (Lux) Global Emerging Markets Opportunity |
0.008 |
14'162 |
0.008 |
11'844 |
– UBS (Lux) Equity Fund China Opportunity |
0.010 |
17'680 |
0.009 |
13'855 |
– ZKB Gold ETF |
0.004 |
7'420 |
0.005 |
7'088 |
– Patrimonium Anlagestiftung Health |
0.000 |
0 |
0.008 |
11'681 |
Total |
0.02 |
39'262 |
0.03 |
44'468 |
Gesamttotal |
0.27 |
444'543 |
0.27 |
415'831 |
*in % des Totals der kostentransparenten Anlagen
Die Vermögensverwaltungskosten gemäss Betriebsrechnung haben CHF 444’543 (Vorjahr CHF 399’236) betragen, was 0.27% (Vorjahr 0.28%) des kostentransparenten Anlagevermögens entspricht. Darin enthalten sind CHF 49’307 (Vorjahr CHF 60’139) an TER-Kosten.
2021 |
2022 |
|||
---|---|---|---|---|
in %** |
in CHF |
in %** |
in CHF |
|
Kollektivanlagen ohne ausgewiesene Kosten |
||||
- Ram (Lux) System Fund SICAV Emerging Markets Equities Shs -IP-Capitalisation LU0704154458 / 14219625 |
1.0 |
1'705'392 |
1.0 |
1'505'565 |
- DC Developing Markets Strategies Vietnam Equity Fund Accum Shs -A- USD IE00BD5HPH84 / 22319753 |
0.4 |
720'511 |
0.3 |
464'789 |
Total |
1.4 |
2'425'903 |
1.3 |
1'970'354 |
**in % der Bilanzsumme
Da im Berichtsjahr keine revidierten Jahresrechnungen zu den Kollektivanlagen Ram (Lux) System Fund SICAV und DC Developing Markets Strategies PLC Vietnam verfügbar waren, sind diese unter der Kategorie Kollektivanlagen ohne ausgewiesene Kosten geführt.
pege | break |
6.10 Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber und Arbeitgeber-Beitragsreserve
Die Forderungen gegenüber den Arbeitgebern umfassen laufende Beiträge. Die offenen Beträge liegen pro Anschluss zwischen einem und zwei Monatsbeiträgen. Der hohe Ausstand der Beiträge bei der PHS AG ist auf die Neueintritte im 2021 zurückzuführen, die im Dezember 2021 erfasst und für welche die Beiträge erstmals im Dezember in Rechnung gestellt wurden.
Forderungen gegenüber Arbeitgeber |
2021 |
2022 |
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Diakonie Bethanien |
2'922 |
559'830 |
Institution de Béthanie |
2'571 |
110'657 |
PHS AG |
249'235 |
126'850 |
Parta AG |
0 |
36'778 |
Prika AG |
14'082 |
47'090 |
*Total |
268'810 |
881'205 |
*Per 07. März 2022 haben die angeschlossenen Arbeitgeber die offenen Beiträge vollumfänglich beglichen.
Entwicklung Arbeitgeber-Beitragsreserven |
2021 |
2022 |
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Stand der Arbeitgeber-Beitragsreserven am 1. Januar |
113'915 |
113'915 |
Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven am 31. Dezember |
113'915 |
113'915 |
Die Arbeitgeber-Beitragsreserve betrifft die Diakonie Bethanien. Der angeschlossene Arbeitgeber hat auf eine Verzinsung der Arbeitgeber-Beitragsreserve verzichtet.
pege | break |
7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung
7.1 Passive Rechnungsabgrenzung |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
---|---|---|
CHF |
CHF |
|
Diverse Abgrenzungen aus Liegenschaften |
107'648 |
52'675 |
Experten- und Revisionshonorare |
34'000 |
24'000 |
Vorauszahlungen Rückversicherer |
4'097 |
9'057 |
Total Passive Rechnungsabgrenzung |
145'745 |
85'732 |
7.2 Übrige Debitoren |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
CHF |
CHF |
|
Ausstehende Mietzinsen |
0 |
0 |
Geleistete Mietzinsennebenkosten |
331'738 |
0 |
Diverse Debitoren aus Liegenschaften |
7'430 |
0 |
Überschussbeteiligungen Rückversicherer |
0 |
217'140 |
Courtagenanteil aus Versicherungsverträgen |
73'547 |
78'498 |
Guthaben gegenüber Versicherten |
4'845 |
5'830 |
Guthaben gegenüber Sozialversicherung |
0 |
33'348 |
Total Übrige Debitoren |
1'135 |
2'013 |
7.3 Andere Verbindlichkeiten |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
418'695 |
337'691 |
|
Diverses |
31.12.2021 |
31.12.2022 |
Parta AG, Guthaben Beiträge |
CHF |
CHF |
Kreditor Sozialversicherungen |
51'749 |
63'476 |
Sicherheitsfonds BVG |
6'474 |
0 |
Diverse Kreditoren aus Liegenschaften & Verwaltung |
20'648 |
24'091 |
Aufgelaufene Mieterguthaben à Konto NK |
67'339 |
56'065 |
Mietzinsvorauszahlungen |
209'637 |
163'186 |
Total Andere Verbindlichkeiten |
142'049 |
134'277 |
8 Auflagen der Aufsichtsbehörde
Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat in ihrem Schreiben vom 16. November 2021 zur Berichterstattung 2020 den Anschluss der PRIKA AG und der Bitzer & Partner Treuhand in Frage gestellt, inwieweit sie eine wirtschaftliche oder finanzielle enge Verbundenheit zur Stifterfirma dem Diakoniewerk Bethanien nachweisen können. Ohne diese Voraussetzung sei ein Anschluss unzulässig. Für die Stellungnahme wurde eine Fristverlängerung bis Ende März 2022 eingeräumt.
Des weiteren stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass es zwischen Jürg Bitzer, der für die Vermögensverwaltung verantwortlich ist, und dem Geschäftsführer Fabian Bitzer enge personelle und wirtschaftliche Verflechtungen gibt, was bezüglich Good pension Governance weiterer Klärung bedarf. Die Aufsichtsbehörde will aufgezeigt haben, wie die konkrete Einhaltung der Integrität und Loyalität der Verantwortlichen (Art. 51b und Art. 51c BVG) in diesem Zusammenhang sichergestellt wird und wie Interessenkonflikte vermieden und gelöst werden. Der Stiftungsrat hat dabei auch darzulegen, wie die jederzeitige Wahrung der Interessenlage der Vorsorgeeinrichtung nachvollziehbar umgesetzt wird.
9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage
9.1 Verpfändung von Aktiven
Es sind keine Aktiven verpfändet.
9.2 Retrozessionen / Bestandespflegekommissionen
Die Depotbank Märki Baumann & Co. AG hat im Berichtsjahr weder Retrozessionen noch Bestandespflegekommissionen erhalten, was sie im Schreiben vom 15. Februar 2022 bestätigte. Die Funktionäre der Personalvorsorgestiftung Bethanien haben ebenfalls bestätigt, dass sie im Berichtsjahr keine Vermögensvorteile im Sinne von Art. 48k BVV 2 hatten.
10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Bitzer & Partner Treuhand wurde per 31.12.2021 aufgelöst. Die Aufträge
– Verwaltungsvertrag für die Geschäftsführung sowie die technische und kaufmännische Führung der Personalvorsorgestiftung Bethanien; sowie
– Verträge für die Bewirtschaftung der Immobilien der Personalvorsorgestiftung Bethanien
wurden mit Stiftungsrats-Entscheid vom 25. November 2021 auf die Prika AG umgeschrieben.
Zürich, 30. April 2022
Personalvorsorgestiftung Bethanien
Fabian Bitzer Andreas Winkler
Geschäftsführer Präsident